Mediation

Verfahrensbeistand

Meine Aufgabe als Verfahrensbeistand besteht darin, die Interessen von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren bei Umgangs- und/oder Sorgerechtsstreitigkeiten festzustellen und in das Verfahren mit einzubringen. Dabei bin ich nicht nur reines „Sprachrohr“, sondern habe zu prüfen, ob der von dem Kind oder dem Jugendlichen geäußerte Wille auch dem Kindeswohl dienlich ist.

Wie Rechtsanwälte, die Wahrnehmung der Interessen der Eltern vertreten, so werde ich vom Gericht zur Interessenvertreterin für das Kind bzw. für die Kinder bestellt. Um diese verantwortungsvolle Aufgabe erfüllen zu können, ist es notwendig, dass ich mit dem Kind alleine im Rahmen von Hausbesuchen sprechen kann. In diesem Gespräch informiere ich das Kind entsprechend seinem Alter und Entwicklungsstand über den Ablauf bzw. Stand des Gerichtsverfahrens. Sollte das Kind vor dem Gericht angehört werden, begleite ich das Kind zum Anhörungstermin mit dem Richter oder der Richterin und bin bei der Anhörung mit anwesend, sodass ich das Kind jederzeit unterstützen kann.

Als Verfahrensbeistand bin ich auch dazu befugt, im Namen der von mir vertretenen Kinder Anträge zu stellen oder Rechtsmittel einzulegen. Falls mir die Aufgabe per Gerichtsbeschluss übertragen wurde, spreche ich auch mit beiden Elternteilen sowie weiteren Bezugspersonen, um am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken.